Sie suchen eine Wohnung, die provisionsfrei ist?

GESETZLICHE NEUERUNG:

Ab Juni 2015 gilt das sog.  BESTELLERPRINZIP

Mietwohnungen sind jetzt generell für Mieter provisionfrei!!!

Der Makler wird vom Vermieter beauftragt (bestellt) – er arbeitet für den Vermieter – also soll der Vermieter auch den Makler bezahlen!

Das läuft wie folgt:
Der Makler sucht Mietinteressenten.
Der Makler zeigt dem Mieter die Wohnung.
Der Makler holt von den Mietinteressenten Selbstauskünfte ein und überprüft deren Bonität.
Der Makler trifft eine Vorauswahl.
Der Makler stellt dem Vermieter zwei bis drei solvente Interessenten vor.
Der Makler erstellt den Mietvertrag.
Der Makler bespricht den Vertrag mit beiden Parteien und holt die Unterschriften ein.
Der Makler übergibt die Wohnung dem Mieter, sobald die Mietsicherheit eingegangen ist.
Der Makler fertigt das Übergabeprotokoll, bei Bedarf auch eine Fotodokumentation für den Vermieter.

 

Bestellerprinzip - generell provisionsfrei für Mieter

Bestellerprinzip – Endlich gesetzlich geregelt – provisionsfrei für Mieter

 

Ausnahme GEWERBEVERMIETUNG

Hier treffen sich zwei Partner auf Augenhöhe, die Maklerprovision wird individuell ausgehandelt und findet sich im Exposé wieder.

Unsere Angebote finden Sie auf unserer Maklerhomepage

Sie haben diesen Blog gefunden, weil Sie eine Wohnung suchen, die provisionsfrei ist!

 


ACHTUNG!!! GESETZLICHE NEUERUNG: 
DER FOLGENDE BLOGARTIKEL IST VERALTET 
AB JUNI 2015 GILT DAS BESTELLERPRINZIP 
MIETWOHNUNGEN SIND GENERELL FÜR MIETER PROVISIONSFREI


Hier unser alter Blogtext, den wir nicht löschen wollten, weil sich unsere Einstellung zum Thema Mieterprovision nicht geändert hat.

Wir finden das Bestellerprinzip für Mietwohnungen gut, richtig und überfällig!

Wir leben mit dem Bestellerprinzip schon seit vielen Jahren uns haben nur gute Erfahrungen damit gemacht.

Unsere Argumente für das Bestellerprinzip jetzt zu löschen erscheint uns nicht sinnvoll, damit niemand vergisst, daß es nun, ab Juni 2015 selbstverständlich sein sollte und kein Mieter mehr Provision für die Vermittlung seiner Wohnung bezahlen sollte!

ACHTUNG!
DER FOLGENDE BLOG IST WIE EIN ALTES BUCH.
DER INHALT IST JURISTISCH VERALTET
WEITERLESEN BITTE NUR AUS HISTORISCHEM INTERESSE UND AUF EIGENE GEFAHR!


 

Warum PROVISIONSFREI?

1.) Wir finden es falsch, für den Vermieter einen Mieter zu suchen, uns aber dafür vom Mieter bezahlen zu lassen.

2.) Darüber hinaus ist der Mieter ohnehin finanziell stark belastet:

Er / Sie hat bereits drei Kaltmieten Mietsicherheit für die alte Wohnung hinterlegt.
Hinzu kommen drei weitere Kaltmieten zur Absicherung des neuen Vermieters.
Ferner hat der Mieter – vermutlich zumindest für einen Monat – eine Doppelbelastung, weil zwei Wohnungen parallel laufen – also zwei Warmmieten.
Wenn man zudem noch zwei weitere Mieten zzgl. Mehrwertsteuer an den Makler zahlt,  dann sind das mit Mehrwertsteuer und Nebenkosten ELF MONATSMIETEN, die der Mieter aufbringen muß!

 

Die Lösung:

Der Makler arbeitet kostenlos. Das klingt löblich, aber niemand wird das lange durchhalten, auch nicht der Makler. Also muß jemand anderes bezahlen – nämlich der Vermieter.

Das spart dem Mieter rund 20% der Kosten, weil die Wohnung dann für den Mieter provisionsfrei ist.

 

Und der Vermieter?

Der Makler wird nun vom Vermieter bezahlt, er muß also dessen Job machen.
Der Makler sucht Mietinteressenten.
Der Makler zeigt dem Mieter die Wohnung.
Der Makler holt von den Mietinteressenten Selbstauskünfte ein und überprüft deren Bonität.
Der Makler trifft eine Vorauswahl.
Der Makler stellt dem Vermieter zwei bis drei solvente Interessenten vor.
Der Makler erstellt den Mietvertrag.
Der Makler bespricht den Vertrag mit beiden Parteien und holt die Unterschriften ein.
Der Makler übergibt die Wohnung dem Mieter, sobald die Mietsicherheit eingegangen ist.
Der Makler fertigt das Übergabeprotokoll, bei Bedarf auch eine Fotodokumentation für den Vermieter.

Und der Mieter zahlt nichts – die Mietwohnung bleibt provisionsfrei.

So läuft das bei Jo. Wolter in Braunschweig.

Seit vielen Jahren sind die Mietwohnungen provisionsfrei!

 

ACHTUNG:  Dies gilt nicht für Gewerbevemietungen! Hier treffen sich zwei Partner auf Augenhöhe, die Maklerprovision wird individuell ausgehandelt und findet sich im Exposé wieder.
Aber für über 95% aller Wohnungsvermietungen bei Makler Jo. Wolter Immobilien gilt, daß sie für den Mieter provisionsfrei sind!
Die wenigen Ausnahmen sind Einfamilienhäuser zur Mieter oder Wohnungen, die z.B. aufgrund ihrer Qualität oder Charakteristik nicht in dieses Schema passen, weil sie z.B. möbliert sind oder für Pendler oder speziell auf Führungskräfte mit Zeitmietverträgen ausgerichtet sind.
Dann weisen wir aber auch grundsätzlich gesondert auf die Maklerprovision hin.
Das Gros der Mietwohnungen bleibt für Mieter provisionsfrei!

Für Mieter provisionsfrei – SO GEHT DAS!!!

 

Unsere Angebote finden Sie auf unserer Maklerhomepage

 

Erstellt 17.12.2014
Update: 07.03.2015
Update: 15.05.2015
Makler Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig

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